Rechtliches PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Hagen Leuner   
Nun einiges Gesetzliches und Regelndes:
Kostenträger des Einsatzes ist das Land Hessen, d. h. der Regierungspräsident in Gießen.
Der Zivildienst in der Helmut-von-Bracken-Schule wird nach den Vorschriften im Leitfaden des Bundesamtes für den Zivildienst (ZD-LF) und nach den in Schulen allgemein geltenden Grundsätzen und Vorschriften durchgeführt

Insbesondere gelten folgende Vorschriften und Verfahrensregelungen:

1. Die Zuweisung der Zivi erfolgt durch das Bundesamt für den Zivildienst, Postfach, 50964 Köln, Tel.: 0221/36730.

2. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die sich für den Zivildienst in der Helmut-von-Bracken-Schule interessieren, können sich vor oder nach der rechtskräftigen Anerkennung bei der Leitung der Schule vorstellen. Bewerbungen sind über die Schule an das Bundesamt für den Zivildienst zu richten. Der Einsatzwunsch kann dann empfehlend weitergeleitet werden.

3. Für die Mitarbeit in der Helmut-von-Bracken-Schule muss eine gewisse Eignung vorausgesetzt werden; beispielsweise Aufgeschlossenheit gegenüber Randgruppen und insbesondere Behinderten in unserer Gesellschaft. Ungeeignete Bewerber können vom Schulleiter abgelehnt oder zur Versetzung vorgeschlagen werden.

4. Zivis in der Helmut-von-Bracken-Schule können nicht als Lehrpersonen, sondern nur zu Betreuungs-, Pflege-, Aufsichts- und sonstigen Unterstützungsaufgaben eingesetzt werden. Zivi in der Helmut-von-Bracken-Schule handeln nur im Auftrage der Lehrer und ErzieherInnen dieser Schule und nach Weisungen der Schulleitung.

5. Für die monatliche Überweisung der Geld- und Sachbezüge durch den Regierungspräsidenten in Gießen ist ein Konto anzugeben (Bankleitzahl bitte nicht vergessen!).

6. Es steht keine dienstliche Unterkunft zur Verfügung. Es werden nur Zivi angenommen, die bei den Eltern wohnen oder über eine eigene Wohnung verfügen.

7. Für die Erstattung oder Teilerstattung der Miete sind vorzulegen: ein Bescheid der Unterhaltssicherungsbehörde, ein gültiger Mietvertrag und eine Mietquittung jüngeren Datums (vergl. ZD-LF, F 7).

8. Der vom Bundesamt für den Zivildienst beauftragte Arzt ist Frau Dr. Schulte, 36341 Lauterbach, Gesundheitsamt Vogelsbergkreis.

9. Der zuständige Regionalbetreuer für den Zivildienst ist Herr Friedhelm Fleer, Stadtallendorf, 06428-448261.

10. Die Helmut-von-Bracken-Schule ist eine Ganztagesschule mit 5-Tage-Woche; es ist daher folgende Arbeitszeitregelung erforderlich:

Der Unterricht ist montags – donnerstags von 9.00 bis 15.20 Uhr, freitags von 9.00 bis 12.40 Uhr! Vorher und nachher sind Aufsichts- und Betreuungszeiten, z. B. Begleitung von Schülertransporten, Hilfen bei der Ankunft und Abfahrt der SchülerInnen. Außerhalb der Schulzeiten sind zusätzliche Betreuungsaufgaben, Fahrdienste, Aufsichts- und Ordnungsdienste zu erledigen (nach Absprache und besonderem Dienstplan). Während der Schulwochen sind bis zu 11 Überstunden möglich, die während der Schulferien ausgeglichen werden. Dienstbeginn ist um 8.30 h, Ende um 15.40 h, sofern keine Busbegleitung erforderlich ist.

In den Schulferien sind verschiedene Arbeitseinsätze möglich (selten)! Der Erholungsurlaub ist in den Schulferien zu nehmen! Die tägliche Arbeitspause von 30 Minuten Dauer ist nach Absprache mit den hauptamtlichen Mitarbeitern der Gruppe zu nehmen!

11. Die in der Helmut-von-Bracken-Schule tätigen Zivis müssen auch in ihrer Freizeit und außerhalb des Dienstes bedenken, dass sie in der kleinstädtischen und ländlichen Umgebung immer als Vertreter der Geistigbehinderten und ihrer Schule angesehen werden. Ihr außerdienstliches Verhalten soll den Interessen der Geistigbehinderten nicht schaden. Eine entsprechende Beteiligung am öffentlichen Leben im Interesse der Geistigbehinderten ist wünschenswert.

12. Die Tätigkeit in der Helmut-von-Bracken-Schule kann der beruflichen Neu- oder Umorientierung dienen. Die Schule verfügt über bzw. vermittelt alle Informationen über Berufe im pädagogischen, sonderpädagogischen, sozialpädagogischen und pädagogisch-medizinischen Bereich.

13. Die in der Helmut-von-Bracken-Schule tätigen Zivis können kein Ersatz für das fehlende Fachpersonal sein. Sie können aber dazu beitragen, das soziale Bezugsfeld der Schüler zu differenzieren und zu bereichern. Sie können weiter dazu beitragen, dass die Arbeit des Fachpersonals effektiver gestaltet werden kann, und dass im Kollegium neue Diskussionen angeregt werden. Für die Zivi ist der Einsatz in der Helmut-von-Bracken-Schule eine Gelegenheit, einen Teilbereich gesellschaftlicher Realität zu erleben, der jungen Menschen in der Regel verborgen bleibt, in dem aber die gesellschaftlichen Gesetze und Widersprüche sehr deutlich erkennbar werden. Der Einsatz kann daher u. U. bewusstseinsverändernd wirken!

Klaus Leese, Förderschullehrer und Stellvertretender Schulleiter
 
< zurück